Abstract:Der Rat für Kriminalitätsverhütung Schleswig-Holstein wurde im Oktober 1990 eingerichtet. Damit wurde nach ausländischem Vorbild eine Institution geschaffen, die in ihrer Arbeit die entscheidenden Aspekte wirkungsvoller Kriminalitätsverhütung fokussiert:
- die Reduzierung von Ursachen der Kriminalität
und
- die Einbeziehung staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen und Institutionen weit über Polizei und Justiz hinaus
Aufgaben des Rates auf Landesebene sind
- die Einrichtung interdisziplinär und ressortübergreifend zusammengesetzter Arbeitsgruppen zur Erarbeitung von Vorschlägen und Konzepten zur Verhütung von Kriminalität für die Landesregierung
sowie
- das Initiieren kommunaler Räte für Kriminalitätsverhütung, um gesamtgesellschaftliche Aktivitäten zur Verhütung von Kriminalität vor Ort zu bündeln und in kommunale Politik einfließen zu lassen.
Zur Zeit gibt es in über 90 Städten und Gemeinden des Landes kriminalpräventive Gremien. Auf mittlere bis längere Sicht soll in Schleswig-Holstein unterhalb des Landesrates ein flächendeckendes Netzwerk kommunaler Präventionsräte entstehen. Die wichtige Aufgabe der Politikberatung spiegelt sich insbesondere auch in den kriminalpräventiven Konzepten wider, die von den Arbeitsgruppen des Landesrates konzipiert worden sind (siehe www.kriminalpraevention-sh.de).
Institution:
Rat für Kriminalitätsverhütung in Schleswig-Holstein
Anschrift:
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel