Abstract:Ziel der Untersuchung sind Erkenntnisse über Phänomenologie und strafrechtliche Erledigung von »Ehrenmorden«, woraus sich wichtige Schlüsse für die Prävention ergeben. Es wurden 22 Akten von hessischen Staatsanwaltschaften aus den Jahren 1982-2010 ausgewertet.
Es war zu hinterfragen, wer Täter und Opfer von »Ehrenmorden« sind und wie sich Zusammenhänge zwischen patriarchalischen Gesellschaften und überkommenen Traditionen darstellen. Stimmt es, dass grds. ein weibliches Familienmitglied von Vater, Bruder, Ehemann oder einem anderen männlichen Verwandten getötet wird oder gibt es Fälle mit männlichen Opfern und weiblichen Tätern? Wird der Tötungsentschluss von einem Einzeltäter selbständig oder im Rahmen eines Familienrats gefasst? Wie weit gehen Planungen durch einen Familienrat und inwieweit wird der spätere Täter vorher bestimmt? Wie steht es mit der Rolle der Mütter? Wissen sie um die Gefährdung des Opfers? Fördern sie Taten oder versuchen sie diese zu verhindern?
Von Interesse ist außerdem, wie die deutsche Justiz mit diesen Tötungsdelikten umgeht. Neben praktischen Fragen der Tataufklärung ist die rechtliche Wertung mit etwaigen Strafmilderungen relevant. Dabei soll im Rahmen des § 211 StGB die Annahme/Ablehnung der niedrigen Beweggründe, betrachtet werden. Bei der Strafzumessung interessiert die Gewichtung der kulturellen Hintergründe im Vergleich zu den Motiven der Täter