Abstract:JRH sind regionale Präventionseinrichtungen auf rechtspädagogischer Basis. Sie gelten in immer mehr Städten u. Gemeinden als erprobtes Dauer-Präventionsprojekt u. damit als Faktor für innere Sicherheit, denn sie sind
• punktgenau auf die multiplen gesellschaftlichen Herausforderungen von heute zugeschnitten,
• wissenschaftlich fundiert, inhaltsstark, zukunftsorientiert,
• wirksam und nachhaltig (evaluiert),
• wirtschaftlich (kostengünstig),
• vor Ort (kurze Wege),
• unbürokratisch,
• für alle einfach zu handhaben (bedienerfreundliche Projekte).
Im Konzept gibt es 1 - 2 Hauptkräfte (Sozialarbeiter/in/-pädagoge/in u. Psychologe/in – jew. m. rechtspädagog. Weiterbildungszertifikat), Honorarkräfte (Verwaltung) u. ehrenamtl. Mitwirkende aus qualifizierten Berufen (z.B. Juristen, Handwerker, Mediziner, Pädagogen, Erzieher, Polizeib.) u. von Praktikanten/innen u. Schüler(innen).
Im sekundären u. tertiären Präventionsprojekt „Crashkurs im Zusammenhang mit der Hauptverhandlung“ gelingt es dem Cottbuser JRH in Koop. mit der Hochschule Lausitz seit 10 Jahren, die Rückfallquote bei Mehrfach- u. Intensivtätern von sonst über 70 % auf unter 8% zu reduzieren.
Rechtspädagogik (Human Law) wird seit 2006 an der Universität Cottbus gelehrt. Gasthörerschaft möglich. Mitarbeiter von Jugendrechtshäusern können an der Akademie für Rechtskultur u. Rechtspädagogik weitergebildet werden.