Abstract:Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) den gesetzlichen Auftrag, auf Antrag bzw. auf Anregung über die Jugendgefährdung eines Mediums zu entscheiden. Jährlich kommen weit mehr als tausend Medien auf den „Index“, d.h. sie dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden.
Die Bundesprüfstelle hat es sich auch zur Aufgabe gemacht, Eltern und Erziehende mit Informationen bei der Medienerziehung zu unterstützen sowie die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu fördern.
Services der BPjM:
• Servicetelefon zur Medienerziehung und zum Jugendmedienschutz:
Tel. 0228 376631
• Wegweiser Jugendmedienschutz: Dieser Wegweiser gibt - angeordnet nach Medienarten - einen Überblick über die Aufgaben und Tätigkeiten der verschiedenen Jugendmedienschutzinstitutionen.
• „Jugendmedienschutz: Medienerziehung ist der medienpädagogische Schwerpunkt des Internetauftritts der BPjM www.bundespruefstelle.de.
Dieser enthält Tipps zur Medienerziehung, Informationen zu strittigen Medieninhalten und Hinweise zu allen Medien, die von Fachleuten für Kinder und Jugendliche empfohlen werden.
• Publikationen der BPjM zum Jugendmedienschutz, strittigen Medieninhalten und empfehlenswerten Medien.
Mit diesem Angebot will die Bundesprüfstelle Eltern stärken, ihre Kinder zu einer verantwortungsbewussten Mediennutzung zu erziehen.
Institution:
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Anschrift:
Rochusstr. 10
53123 Bonn