Kongressprogramm

Unter dem Motto „Sicher leben in Stadt und Land“ findet am 16. und 17. April 2012 im Internationalen Congress Centrum München unter der Schirmherrschaft des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer und des Münchner Oberbürgermeisters Christian Ude der 17. Deutsche Präventionstag statt.

Elektronische Aufenthaltsüberwachung in Europa – kriminalpräventive Alternativen?

Abstract:
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung wird in Europa als strafrechtliche Sanktionsform in sehr unterschiedlicher Art und Weise eingesetzt. Einige Länder nutzen sie als Ersatz von Freiheitsstrafen, anderen dient sie zur Vermeidung von Untersuchungshaft oder als Alternative zu Freiheitsstrafe und Geldstrafe. Vielfach wird hier die elektronische Aufenthaltsüberwachung als Hilfsmittel zur Resozialisierung verstanden, mit dem durch die Kombination von sozialpädagogischer Betreuung und technischer Überwachung ein positiver Einfluss auf die Lebensführung genommen und eine erneute Straffälligkeit vermieden werden soll. Aber auch im Bereich der GPS-gestützten Überwachung gefährlicher Straftäter und von Kontaktverboten gerade bei häuslicher Gewalt gewinnt das Instrument zunehmend an Bedeutung. Diese Einsatzmöglichkeiten sollen unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem europäischen Ausland einer ersten Bewertung in kriminalpräventiver Hinsicht unterzogen werden.
Vita:
Silke Eilzer studierte nach ihrer Ausbildung zur Diplom-Rechtspflegerin Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main sowie an der University of Leicester, England. Von 2006 bis 2010 war sie als Richterin am Landgericht Hanau tätig, bis sie im August 2010 in das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa abgeordnet wurde. Seitdem ist Frau Eilzer als Referatsleiterin in der Abteilung für Strafrecht, Gnadenwesen und Kriminalprävention insbesondere für die Bereiche Elektronische Aufenthaltsüberwachung, Opferbelange und Internationale Rechtshilfe zuständig.

Heinz-Peter Mair studierte in München Rechtswissenschaften und absolvierte dort anschließend bis April 1988 auch seine Referendarzeit. Am 1. August 1988 begann er im Bayerischen Justizministerium als Mitarbeiter der Justizvollzugsabteilung. Es folgten Tätigkeiten als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I (1. April 1991 bis 30. April 1992), als Strafrichter beim Amtsgericht München (1. Mai 1992 bis 31. März 1993) sowie als Mitarbeiter und später Leiter des IT-Referats des Justizministeriums (1. April 1993 bis 15. August 2004). Vom 16. August 2004 bis 31. Januar 2008 war er Vizepräsident des Landgerichts Landshut. Seit 1. Februar 2008 ist er als Referatsleiter in der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums u.a. für Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe zuständig.

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17. April 2012
14:00 - 15:00 Uhr
Vortrag