Abstract:Graffitistraftätern (Ersttäter, voll geständig) wird eine Wiedergutmachung der von ihnen verursachten Schäden ermöglicht. Die Wiedergutmachung erfolgt i.d.R. durch eine Reinigung der verschmutzten Flächen, also handwerkliche Arbeit.
Mit einer Rückfallquote von durchschnittlich 2% ist dieses Diversionsverfahren besonders wirksam.