Abstract:Der Beitrag befasst sich mit den Rahmen- und Erfolgsbedingungen verschiedener kriminalpräventiver Maßnahmen im Jugendbereich. Dargelegt wird die kriminologische und kriminalpolitische Ratio der zugrunde liegenden Konzepte. Ideen der Kooperation der Verfahrensbeteiligten und neue Modelle einer Sachbearbeitung in möglichst enger Einbindung in örtliche Strukturen der Jugendkriminalprävention werden für Nordrhein-Westfalen beschrieben.
Im Näheren richtet sich der Blick auf "Häuser des Jugendrechts für junge Intensivtäter" ebenso wie auf den "Staatsanwalt für den Ort". In den Häusern des Jugendrechts werden Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft unter einem Dach zusammengeführt, um die Bearbeitung der Verfahren gegenüber hochgradig auffälligen Tätern zu optimieren und den Abbruch krimineller Karrieren zu unterstützen. Dem Staatsanwalt für den Ort werden bestimmte örtliche Zuständigkeiten zugewiesen, um eine umfeldbezogene Fallbearbeitung durch den Jugenddezernenten zu ermöglichen. Soweit bereits vorhanden, werden auch Ergebnisse der Evaluation vorgetragen.
Überdies werden neue Entwicklungen im Bereich des Jugendstrafvollzug - wie der Vollzug in freien Formen - oder neue Ansätze der sozialpädagogisch gehaltvollen Arrestvollstreckung vorgestellt.
Vita:geboren am 12. Juni 1968 in Essen,
verheiratet, eine Tochter und zwei Söhne
1987
Abitur am Gymnasium Borbeck
1987 - 1989
Zivildienst
1989 - 1994
Jurastudium der Ruhr-Uni Bochum
1995
1. Juristisches Staatsexamen Oberlandesgericht Düsseldorf
1995 - 1997
Rechtsreferendar beim Landgericht Essen
1997
2. Juristisches Staatsexamen
Seit 1997 bis 2010
Rechtsanwalt, Kanzlei in Essen-Borbeck
Seit Juni 2005
Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen
Ab 15.07.2010
Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen