Abstract:Alle planerischen Entscheidungen können Einfluss auf das Angstempfinden der Bürgerinnen und Bürger haben – im positiven, wie im negativen Sinne. Kriminalitätsangst besteht nicht, sie entsteht. Sie ist wandel- und beeinflussbar und damit von unmittelbarer Bedeutung für das planerische Handeln. Die Stadtplanung hat die Möglichkeiten, das Sicherheitsgefühl der Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner positiv zu beeinflussen und Angsträume zu vermeiden.
Städtebauliche Kriminalprävention kann allerdings nur ein Baustein im Bündel möglicher Präventionsmaßnahmen sein, jedoch handelt es sich um einen wichtigen Baustein für die allgemeine Lebensqualität, das Sozialleben und die Nutzung und die Aneignung des öffentlichen Raums.
Der Beitrag befasst sich mit der Entwicklung der Kriminalprävention im Städtebau, ihrer Verankerung im Baugesetzbuch, den in Frage kommenden Maßnahmen und es wird dargestellt, wie sich die Münchner Stadtplanung des Themas annimmt.
Vita:Jurastudium in Bochum und Freiburg, Referendariat in BW, 4 Jahre wiss. Assistentin an der jur. Fakultät der Univ. Konstanz, danach verschiedene Tätigkeiten im Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München; derzeit Leiterin der Abteilung allgemeine Angelegenheiten und städteb. Entwicklungsmaßnahmen, Mitverfasserin des Standardwerks "Das Bebauungsplanverfahren nach dem BauGB 2007"; Kommentatorin in: „Baurecht in Bayern“ und „Bau- und Wohnungsrecht in Bayern“; zahlreiche Publikationen zum Thema Baurecht und Frauenbelange im Baurecht; umfangreiche Lehr- und Vortagstätigkeit zu den publizierten Themen u.a. beim Institut für Städtebau und Wohnungswesen, beim Deutschen Institut für Urbanistik und bei der Bayerischen Verwaltungsschule; Vorsitzende der Kommission „Frauen in der Stadt“ des Deutschen Städtetags; seit Bestehen der Petra-Kelly-Stiftung Stiftungsrätin