Abstract:In den vergangenen Jahren wurde in Hessen eine Vielzahl von Aktivitäten entwickelt,
die zum Ziel haben, den Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten -besonders in der Phase
der Reintegration ehemals Inhaftierter- zu erhöhen und mögliche Schwierigkeiten in
der Entlassungsphase zu minimieren.
Erkennbare Problembereiche -"Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen SGB II, III und XII,
Zuständigkeitsgerangel, gefühlte Unzuständigkeit, stärkere Vernetzung und möglichst bessere
Information der Hilfestellen, Intensivierung der Ehrenamtlichen etc."- wurden angegangen und
-soweit möglich- für die Einzelfallbearbeitung organisiert und reguliert. Besonders hervorzuheben
ist dabei die Gewinnung von konkreten Ansprechpartnerinnen und -partnern in den hessischen
Optionskommunen, den ARGEn sowie den Arbeitsagenturen in Hessen.
Am 13. Oktober 2011 wurde nun die Vereinbarung über die "Integration von Strafgefangenen in Hessen"
nebst "Leitfaden zur Umsetzung der Integrationsvereinbarung von Strafgefangenen in Hessen"
zwischen dem Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa,
dem Hessischen Sozialministerium, der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit,
dem Hessischen Städte- und Landkreistag, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und dem
Landeszusammenschluss für Straffälligenhilfe in Hessen unterzeichnet.