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Wiedergutmachungsstrafe - ein notwendiges Element des Sanktionssystems?
Abstract:
Wenn alle Maßnahmen der prädeliktischen Prävention versagt haben und es zu einer Straftat gekommen ist, stellt sich die Frage nach der Entschädigung des Verletzten. Im geltenden Strafrechtssystem wird die Frage mit der Bereitstellung des Adhäsionsverfahrens und der Möglichkeit zur Erteilung von Auflagen (§ 153a StGB, §§ 56b, 59a StGB) nur unzureichend beantwortet. Vorgestellt und mit den Teilnehmern diskutiert werden soll das Konzept einer Wiedergutmachungsstrafe, die zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe als Nebenstrafe verhängt werden kann.
Vita:Geschäftsführender Direktor des Kriminalwissenschaftlichen Instituts, Leibniz Universität Hannover
Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie in Hannover seit 1992
Habilitation 1991 in Göttingen mit einer empirisch-kriminologischen Arbeit über die Kostenlast im Strafprozess
Promotion 1983 in Göttingen mit einer empirisch-kriminologischen Arbeit über die Strafzumessung bei Rückfalltätern
Lehrbücher: Strafrechtliche Sanktionen (3. Aufl., 2009), Kriminologie (4. Aufl. 2010), Jugendstrafrecht (3. Aufl., 2012; gemeinsam mit Rössner und Schöch)
Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie in Hannover seit 1992
Habilitation 1991 in Göttingen mit einer empirisch-kriminologischen Arbeit über die Kostenlast im Strafprozess
Promotion 1983 in Göttingen mit einer empirisch-kriminologischen Arbeit über die Strafzumessung bei Rückfalltätern
Lehrbücher: Strafrechtliche Sanktionen (3. Aufl., 2009), Kriminologie (4. Aufl. 2010), Jugendstrafrecht (3. Aufl., 2012; gemeinsam mit Rössner und Schöch)
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