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Sicherungsverwahrung: Menschenrechte, Opferinteressen und medialer Umgang
Abstract:
Nach der Entlassung von Sicherungsverwahrten – verursacht durch die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes – sind in verschiedenen Städten / Kommunen großteils empörte Reaktionen erfolgt. Die Angst vor neuen Straftaten war groß und die Entlassungsvorbereitungen nicht gerade optimal. Der Resozialisierungsgedanke war bei den meisten betroffenen Bürgern nicht zu vermitteln, sondern sie verfolgten eher das Ziel die Entlassenen aus der eigenen Region los zu werden. In der Nachsicht ist es interessant, wie die einzelnen Reaktionen einzuordnen und welche Konsequenzen zu ziehen sind. Beispielhaft soll anhand der Ereignisse in Marburg (Hessen), Randerath (Nordrhein-Westfalen) und Insel (Sachsen-Anhalt) - die auch ein bundesweites Medieninteresse hervorriefen - eine Zwischenbilanz gezogen werden.
Vita:Diplompädagoge und Sozialarbeiter, 1984 bis 2003 hauptamtlicher Bewährungshelfer, seit 2003 Bundesgeschäftsführer des DBH-Fachverbandes für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik, Köln.
Themenbereiche: Entlassungs- und Übergangsmanagement zwischen Strafvollzug und Nachbetreuung; Führungsaufsicht und soziale Arbeit mit gefährlichen Tätern; Sicherungsverwahrung und Öffentlichkeitsarbeit; Reform der ambulanten Sozialen Dienste der Justiz.
Themenbereiche: Entlassungs- und Übergangsmanagement zwischen Strafvollzug und Nachbetreuung; Führungsaufsicht und soziale Arbeit mit gefährlichen Tätern; Sicherungsverwahrung und Öffentlichkeitsarbeit; Reform der ambulanten Sozialen Dienste der Justiz.