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Schnelle Hilfe - Wege zur Vermeidung sekundärer Viktimisierung
Abstract:
Die Möglichkeiten des Opferentschädigungsgesetzes aus der Sicht des WEISSEN RINGS
Die opferorientierte Prävention hat die Aufgabe, zu vermeiden, dass Menschen Opfer werden und zu Schaden kommen. Sie hat aber ebenfalls die Aufgabe, alles zu ermöglichen und zu tun, damit eine sekundäre Viktimisierung vermieden wird.
Erlittene Schäden können ganz unterschiedlich sein: angefangen von materiellen Verlusten - die auch erheblich belasten können - bis zu körperlichen und seelischen Verletzungen, die lange andauern können und schlimmstenfalls als Belastung auf Dauer zu tragen sind.
Der respektvolle, anerkennende und an den Bedürfnissen der Opfer ausgerichtete Umgang mit Opfern nach der Tat sind eine Voraussetzung zur Vermeidung von weiterer Viktimisierung.
Diese Grundsätze sind nicht nur im Bereich der Strafrechtspflege anerkannt, sie gelten ebenso im Entschädigungsrecht.
Die erlittenen Belastungen so gering wie möglich zu halten, ist Aufgabe jeder Entschädigung und Heilbehandlung nach einer erlittenen Gewalttat. Je schneller und zielgerichteter die Behandlung zur Verfügung steht und erfolgt, desto eher können weitere Verletzungen vermieden und die Folgen der Tat bewältigt werden. Entschädigungsleistungen ermöglichen die soziale Sicherung.
Das Opferentschädigungsgesetz, dessen Leistungen aus dem BVG kommen, ermöglicht eine schnelle und zielgerichtete Hilfe und Entschädigung.
Vita:Die opferorientierte Prävention hat die Aufgabe, zu vermeiden, dass Menschen Opfer werden und zu Schaden kommen. Sie hat aber ebenfalls die Aufgabe, alles zu ermöglichen und zu tun, damit eine sekundäre Viktimisierung vermieden wird.
Erlittene Schäden können ganz unterschiedlich sein: angefangen von materiellen Verlusten - die auch erheblich belasten können - bis zu körperlichen und seelischen Verletzungen, die lange andauern können und schlimmstenfalls als Belastung auf Dauer zu tragen sind.
Der respektvolle, anerkennende und an den Bedürfnissen der Opfer ausgerichtete Umgang mit Opfern nach der Tat sind eine Voraussetzung zur Vermeidung von weiterer Viktimisierung.
Diese Grundsätze sind nicht nur im Bereich der Strafrechtspflege anerkannt, sie gelten ebenso im Entschädigungsrecht.
Die erlittenen Belastungen so gering wie möglich zu halten, ist Aufgabe jeder Entschädigung und Heilbehandlung nach einer erlittenen Gewalttat. Je schneller und zielgerichteter die Behandlung zur Verfügung steht und erfolgt, desto eher können weitere Verletzungen vermieden und die Folgen der Tat bewältigt werden. Entschädigungsleistungen ermöglichen die soziale Sicherung.
Das Opferentschädigungsgesetz, dessen Leistungen aus dem BVG kommen, ermöglicht eine schnelle und zielgerichtete Hilfe und Entschädigung.
Barbara Wüsten
Rechtsanwältin und Mediatorin (MM)
Referentin Opferrecht
seit 1987 beim WEISSEN RING
Arbeitsschwerpunkt Opferrechte, insbesondere Sozialrecht, einschließlich europäischer Entwicklungen
Rechtsanwältin und Mediatorin (MM)
Referentin Opferrecht
seit 1987 beim WEISSEN RING
Arbeitsschwerpunkt Opferrechte, insbesondere Sozialrecht, einschließlich europäischer Entwicklungen