Abstract:Seit fast 30 Jahren werden die ambulanten Maßnahmen im Rahmen des JGG's angeordnet. In Anbetracht der Episodenhaftigkeit jugendlicher Delinquenz sollte der staatliche Eingriff möglichst gering gehalten werden. Wie können die nicht freiwilligen Angebote der Straffälligen-/Jugendhilfe trotzdem ihren Teil zur gelingenen tertiären( indizierte) Kriminalprävention beitragen.