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Mentoring für Straffällige: Auch ein Beitrag zum Opferschutz
Abstract:
Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das gilt für den tertiären Bereich, für die Verhinderung von Rückfällen bei Straftätern in ganz besonderer Weise. Unsere Städte und Gemeinden bekommen es auf jeden Fall mit Haftentlassenen zu tun. Die Frage ist also nicht ob, sondern vielmehr wie sie das tun. Zunehmend ist von ehrenamtlichem Übergangsmanagement für biograhische Statuspassagen die Rede. Offenbar sind diese allgemein schwieriger zu bewältigen als in früheren Zeiten. Erst recht muss dies für den Übergang von ‚drinnen’ nach ‚draußen’ gelten, für die schwierige Phase der Haftentlassung möglichst weg von kriminogenen Wurzeln hin zur Integration in die rechtskonforme Gesellschaft. Im Detail werden Erkenntnisse des Projektes Arbeitsmarktintegration für jugendliche Strafentlassene (ArJuS) in Hessen vorgestellt. Für die Nachsorgephase nach Ende der Haftzeit hat dieses Projekt in enger Kooperation mit ehrenamtlichen Organisationen ein Mentoringnetzwerk aufgebaut. Nach ihrer Haftentlassung haben ausgewählte Straftäter in den sozialen Empfangsräumen Ansprechpartner und Begleiter zur Seite, die ihrerseits in den jeweiligen Kommunen integriert sind. Besonderes Anliegen ist dementsprechend das Ausloten der Anschlussfähigkeit an die Mehrheitsgesellschaft. In vielen Fällen werden so Entwicklungen möglich, die allein aus eigenem Antrieb der Straffälligen kaum zu erreichen sind.
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