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Gegenwart und Zukunft der Korruptionsprävention
Abstract:
Im Jahr 2013 wird die EU in einem Anti-Corruption-Report die Vorzüge und Schwächen der Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen in den Mitgliedsstaaten umfassend untersuchen, bewerten und Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Die Umsetzung der Verbesserungsvorschläge wird zwei Jahre später in einem Follow-up-Report untersucht. Die EU verspricht sich von diesem Mechanismus, den vielerorts stagnierenden Korruptionsbekämpfungsbemühungen neuen Schwung zu verleihen.
Der Vortrag wird die Ziele und Methoden des EU-Anti-Corruption-Reports vorstellen, den Stand der kriminologischen Forschung zu Korruption und Korruptionsprävention in Deutschland beschreiben und konkrete Verbesserungsmöglichkeiten für die staatliche und private Ebene formulieren. Damit soll eine Grundlage für die Fortentwicklung von best practises für Verwaltung und Wirtschaft gelegt werden.
Vita:Der Vortrag wird die Ziele und Methoden des EU-Anti-Corruption-Reports vorstellen, den Stand der kriminologischen Forschung zu Korruption und Korruptionsprävention in Deutschland beschreiben und konkrete Verbesserungsmöglichkeiten für die staatliche und private Ebene formulieren. Damit soll eine Grundlage für die Fortentwicklung von best practises für Verwaltung und Wirtschaft gelegt werden.
PD Dr. Michael Kubiciel lehrt Deutsches und Europäisches Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Strafrechtsvergleichung an der Universität Regensburg. Gegenwärtig vertritt er einen Lehrstuhl für Strafrecht an der Universität zu Köln. In den vergangenen Jahren hat er sich im Auftrag des Europarates und den UN mit Korruptionsbekämpfungsstrategien befasst; seit Oktober 2012 ist er National Research Correspondent der Europäischen Kommission für die Erstellung des EU Anti Corruption Reports.
Prof. Dr. Johannes Kaspar ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht an der Universität Augsburg. Einer seiner Interessenschwerpunkte ist die Wirtschaftsdelinquenz, sowohl in materiell-strafrechtlicher als auch kriminologischer Hinsicht. Zuletzt war er als Sachverständiger bei der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur Reform der Kronzeugenregelung (§ 46b StGB) geladen.
Prof. Dr. Johannes Kaspar ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht an der Universität Augsburg. Einer seiner Interessenschwerpunkte ist die Wirtschaftsdelinquenz, sowohl in materiell-strafrechtlicher als auch kriminologischer Hinsicht. Zuletzt war er als Sachverständiger bei der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur Reform der Kronzeugenregelung (§ 46b StGB) geladen.