Abstract:In Bielefeld wurde im Jahr 2005 die durch ein Rahmenkonzept gestützte verbindliche Zusammenarbeit zwischen freigemeinnützigen und staatlichen Trägern der Straffälligenhilfe ins Leben gerufen. Viele Jahre üben wir uns nun in Kooperationen und wir stellen fest:
Die Zusammenarbeit im Netzwerk ist selbstverständlicher und besser geworden.
Vorurteile und Konkurrenzen zwischen den freien Trägern und der Justiz konnten beseitigt werden.
Eine Verständigung auf eine verbindliche Einzelfallkooperation hat stattgefunden.
Unser Fazit ist: … und es geht doch!