Abstract:Wenn Jugendliche ihre Auflagen oder Weisungen, die sie für eine Straftat durch das Gericht auferlegt bekommen haben, nicht erfüllen, kann ein sogenannter Ungehorsamsarrest bis zu vier Wochen verhängt werden, um die Erfüllung der Auflagen und Weisungen quasi zu „erzwingen“. Jugendliche erleiden so einen Freiheitsentzug, der eigentlich vermieden werden hätte können.
Die DJI-Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention hat Ende 2010 eine deutschlandweite Befragung durchgeführt, um das bislang deutlich vernachlässigte Thema „Ungehorsamsarrest“ genauer in den Blick zu nehmen. Dazu wurden nahezu alle Jugendarrestanstalten in Deutschland telefonisch befragt. Vor allem die Gründe für den Ungehorsamsarrest sollten beleuchtet werden und die Anzahl der Jugendlichen, die einen solchen verbüßen müssen, da dieser Anteil statistisch nicht erhoben wird. Die Untersuchung gab zudem Anlass, sich noch genauer zu fragen, warum es dem Jugendlichen nicht gelungen ist, die Auflagen und Weisungen zu erfüllen. Es wurden daher weitere Interviews mit unterschiedlichen Beteiligten geführt, um möglichst viele Perspektiven in diese Fragestellung mit einzubeziehen und mögliche (nicht intendierte) Wechselwirkungen, die zum Abbruch oder zur Nichterfüllung der Auflagen und Weisungen führen, herauszufinden. Der Projektspot greift die Befunde der Untersuchung auf und knüpft an die Folgearbeiten an.