Abstract:Was kann der Verfassungsschutz hierzu beitragen? Wir leben seit über 60 Jahren in einer stabilen Demokratie und genießen die Freiheiten, die die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Grundgesetzes uns allen bietet.
Trotz dem gibt es leider auch in unserer Gesellschaft Einstellungen und Verhaltensmuster, die andere Menschen abwerten und ausgrenzen und soweit reichen können, dass Anderen die Grund- und Freiheitsrechte abgesprochen werden. Eine besondere Gefährdung geht von solchen Einstellungen aus, wenn sie Teil einer politischen Ideologie sind und von verfassungsfeindlichen Gruppierungen propagiert werden – erst recht, wenn dabei auch Gewalt eingesetzt wird.
Aufgrund seines gesetzlichen Auftrags ist der Verfassungsschutz „Wissensträger“ über solche Parteien und Gruppen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Die Meinungsfreiheit lässt es aber zu, die freiheitliche demokratische Grundordnung abzulehnen. Extremismus ist für sich genommen nicht strafbar und kann, so lange keine Straf- oder Gewalttaten im Raum stehen, nicht polizeilich verfolgt werden. Gerade deshalb ist es wichtig, dass sich die Zivilgesellschaft mit den verschiedenen Erscheinungsformen des politischen Extremismus auseinander setzt. Hierzu trägt der Verfassungsschutz ganz wesentlich bei, in dem er der Gesellschaft Wissen und Informationen zur Verfügung stellt.
Vita:Beate Bube, Jahrgang 1964, hat nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg verschiedene berufliche Stationen durchlaufen. In der Justiz des Landes Baden-Württemberg war sie erst Straf-, dann Verwaltungsrichterin. Nach Abschluss des Lehrgangs an der Führungsakademie Baden-Württemberg wurde sie Mitglied der Leitung einer Justizvollzugsanstalt, anschließend war sie im Justizministerium als Personalreferentin für den Justizvollzug tätig.
Seit Januar 2008 ist Beate Bube Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg. Als Amtschefin ist sie auch für die Umsetzung von verschiedenen Reformen verantwortlich, die nach Aufdeckung des NSU-Komplexes auf politischer Ebene für den Verfassungsschutz beschlossen wurden. Hierzu gehört nicht zuletzt eine Verstärkung der Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit des Landesamts, insbesondere im Bereich Rechtsextremismus.
Institution: Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Anschrift: Taubenheimstr. 85A, 70372 Stuttgart
Webseite: http://www.verfassungsschutz-bw.de