Abstract: Der Landespräventionsrat (LPR) Schleswig-Holstein wurde 1990 eingerichtet, um durch Vernetzung staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen, Institutionen und Einrichtungen zur Reduzierung der Kriminalität und ihrer Folgen beizutragen und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Der LPR hat die Aufgabe, die Entwicklung der Kriminalität und ihre Bedingungen zu analysieren und zu erörtern, die Landesregierung in kriminalpolitischen und demokratiebezogenen Fragen zu beraten und über entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse sowie praktische Erfahrungen zu informieren.
Das beim Landespräventionsrat angesiedelte Landesdemokratiezentrum (LDZ) Schleswig-Holstein bündelt die Ressourcen der Bundes- und Landesprogramme in den Bereichen Extremismusprävention und -intervention sowie Demokratieförderung. Es verantwortet auf Landesebene die Ausgestaltung einer nachhaltigen Beratungs-, Informations- und Vernetzungsstruktur in diesen Themenbereichen. Als Teil des Landespräventionsrates bildet das LDZ eine Schnittstelle zwischen nichtstaatlichen und staatlichen Institutionen.
Kontaktdaten:
Landespräventionsrat Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel