Abstract:Die Fachklinik Alte Ölmühle in Magdeburg behandelt seit 2005 auch straffällig gewordene suchtkranke Menschen, wobei die Aufnahme zur Suchtrehabilitation direkt im Anschluss an die Haftstrafe erfolgt und meistens ein Teil der Strafe in Verbindung mit der Auflage zur Therapie erlassen wird (§35 BtMG, §56 StGB). Wir berichten über den Werdegang in der Therapie und zum Teil danach. Gelingt es eine eigene Motivation zur Abstinenz aufzubauen? Wie gelingt die Integration in das nicht durch Haft bestimmte Setting einer Klinik? Bedeutet die Suchtrehabilitation auch einen Ausstieg aus der Kriminalität?