Haus des Jugendrechts Stuttgart
Seit dem 1. Juni 1999 wird in Stuttgart das erfolgreiche Konzept zur Bekämpfung und Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz in einer vernetzten Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt/Jugendgerichtshilfe unter einem Dach gelebt. Das Amtsgericht ist eng angebunden. Die angestrebten Ziele, langfristige Reduzierung der Jugendkriminalität, schnelles Handeln auf normwidriges Verhalten junger Menschen und die Optimierung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit, wurden erreicht. Der Betreffende kennt seine Polizeibeamten, seine Jugend- staatsanwältin, seine Jugendgerichtshelferin, seine Richterin und wir unsere Pappenheimer. Wo der Beschuldigte wohnt, in seinem Umfeld, vor Ort, wird ermittelt, angeklagt, Hilfe geleistet und verhandelt. Bewährte Elemente sind einheitliche Zuständigkeiten, das Wohnortprinzip, feste Ansprechpartner und paralleles, vernetztes, abgestimmtes und zeitnahes Handeln, welche Transparenz gegenüber Opfer und Täter schaffen. Ein individueller Maßanzug für die momentane Lebenssituation des jungen Menschen kann geschneidert werden. Die Verfahrenslaufzeiten konnten durch die neue Kooperationsstruktur mehr als halbiert werden. Die breit gefächerte Präventionsarbeit an Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen unterstützt die Arbeit. Bundesweit wurden nach dem Stuttgarter Vorbild bereits zahlreiche weitere Häuser des Jugendrechts eingerichtet.
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