Landespräventionsrat c/o Justizministerium NRW
Der Landespräventionsrat und das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen stellen erneut verschiedene Präventionsprojekte vor:
Das Projekt Sichere Netzwelten des LPR widmet sich der Entwicklung von kurzen, eingängigen Präventionsfilmen für die Arbeit von Polizei, Schulen und anderen Trägern der Präventionsarbeit. Das Landeskriminalamt hat die fachliche Konzeption für die in Zusammenarbeit mit der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen entwickelten Filme übernommen.
Im Kölner Haus des Jugendrechts stehen seit der Einrichtung im Jahr 2009 jugendliche und heranwachsende Intensivtäter/Mehrfachtatverdächtige im Fokus von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt. Es ist Vorbild für zahlreiche Folgeprojekte bundesweit.
Die Gemeinschaftsinitiative B5 des Kriminologischen Dienstes NRW baut ein landesweites Übergangsmanagement zur beruflichen Wiedereingliederung von (ehemaligen) Strafgefangenen auf. Dies geschieht auf Basis einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Justizministerium und der Bundesagentur für Arbeit.
Der Justizvollzugsbeauftragte des Landes NRW wirkt an einem an den Menschenrechten und den sozial- und rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteten Justizvollzug mit. Außerdem ist er als Ombudsperson Ansprechpartner für alle vom Justizvollzug Betroffenen, die sich mit jeglicher Art von Beschwerden, Hinweisen, Anregungen und Beobachtungen an ihn wenden können.
Das Projekt Sichere Netzwelten des LPR widmet sich der Entwicklung von kurzen, eingängigen Präventionsfilmen für die Arbeit von Polizei, Schulen und anderen Trägern der Präventionsarbeit. Das Landeskriminalamt hat die fachliche Konzeption für die in Zusammenarbeit mit der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen entwickelten Filme übernommen.
Im Kölner Haus des Jugendrechts stehen seit der Einrichtung im Jahr 2009 jugendliche und heranwachsende Intensivtäter/Mehrfachtatverdächtige im Fokus von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt. Es ist Vorbild für zahlreiche Folgeprojekte bundesweit.
Die Gemeinschaftsinitiative B5 des Kriminologischen Dienstes NRW baut ein landesweites Übergangsmanagement zur beruflichen Wiedereingliederung von (ehemaligen) Strafgefangenen auf. Dies geschieht auf Basis einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Justizministerium und der Bundesagentur für Arbeit.
Der Justizvollzugsbeauftragte des Landes NRW wirkt an einem an den Menschenrechten und den sozial- und rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteten Justizvollzug mit. Außerdem ist er als Ombudsperson Ansprechpartner für alle vom Justizvollzug Betroffenen, die sich mit jeglicher Art von Beschwerden, Hinweisen, Anregungen und Beobachtungen an ihn wenden können.
Anschrift:
Webseite:
In der Onlinedokumentation
Infostand, 20. DPT