Jugendanstalt Raßnitz in Koorporation mit dem Europäischen Bildungswerk
Die Zielstellung des Projektes ist eine berufliche und soziale Integration der Gefangenen zur Vermeidung einer erneuten Inhaftierung unter Verwendung des Potentials des offenen Vollzuges um eine qualifizierte Wiedereingliederung zu erreichen.
Zielgruppen: junge männliche Gefangene, die in der JA Raßnitz eine Jugendstrafe verbüßen und für eine Unterbringung im offenen Vollzug in Frage kommen.
1.Phase – im geschlossenen Vollzug:
Entscheidung über die Teilnahme am Projekt (Dauer in der Regel bis zu 6 Wochen)
- Bis zu 4 individuelle Beratungs- und Coaching Gespräche
- Bei Erfüllung der Voraussetzungen Abschluss einer Betreuungsvereinbarung und Verlegung in den offenen Vollzug
2.Phase – im offenen Vollzug
Konkrete Integrationsaktivitäten (Dauer in der Regel mind. 6-8 Wochen)
- Individuelle Entlassungsvorbereitung (begleitende Ausgänge zu Wohnungsunternehmen, Agenturen für Arbeit, Träger der Grundsicherung, Ämter)
- Schaffung geeigneter beruflicher Anschlussperspektiven
- Organisation und Durchführung begleitender Freizeitaktivitäten
3.Phase – nach der Haftentlassung:
Begleitung (Dauer in der Regel 8 Monate bis max. 14 Monate)
- Systematische Begleitung am Wohnort
- Einbeziehung aller relevanten regionaler Partner
- Vermittlung in (auch zu schaffende) zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten
- Möglichkeiten der Fortsetzung begonnener Ausbildung oder Maßnahme
Zielgruppen: junge männliche Gefangene, die in der JA Raßnitz eine Jugendstrafe verbüßen und für eine Unterbringung im offenen Vollzug in Frage kommen.
1.Phase – im geschlossenen Vollzug:
Entscheidung über die Teilnahme am Projekt (Dauer in der Regel bis zu 6 Wochen)
- Bis zu 4 individuelle Beratungs- und Coaching Gespräche
- Bei Erfüllung der Voraussetzungen Abschluss einer Betreuungsvereinbarung und Verlegung in den offenen Vollzug
2.Phase – im offenen Vollzug
Konkrete Integrationsaktivitäten (Dauer in der Regel mind. 6-8 Wochen)
- Individuelle Entlassungsvorbereitung (begleitende Ausgänge zu Wohnungsunternehmen, Agenturen für Arbeit, Träger der Grundsicherung, Ämter)
- Schaffung geeigneter beruflicher Anschlussperspektiven
- Organisation und Durchführung begleitender Freizeitaktivitäten
3.Phase – nach der Haftentlassung:
Begleitung (Dauer in der Regel 8 Monate bis max. 14 Monate)
- Systematische Begleitung am Wohnort
- Einbeziehung aller relevanten regionaler Partner
- Vermittlung in (auch zu schaffende) zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten
- Möglichkeiten der Fortsetzung begonnener Ausbildung oder Maßnahme
Anschrift:
Webseite:
In der Onlinedokumentation
Infostand, 21. DPT