12.01.2015

Neue EU-Regeln zu Opferschutz und grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten

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Ab dem 11.01.2015 können Opfer von Gewalt – insbesondere Opfer von häuslicher Gewalt oder Stalking – in allen EU-Mitgliedstaaten mit besserem Schutz rechnen. Die neuen EU-Bestimmungen gewährleisten, dass in einem Mitgliedstaat erlassene Kontaktsperren, Schutz- und Verbotsanordnungen schnell und einfach in der gesamten EU anerkannt werden. Bereits ab morgen gelten auch neue Vorschriften, um grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten leichter beizulegen.

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