01.04.2015

Gesetzesentwurf zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (Drittes Opferrechtsreformgesetz)

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Am 11.02.2015 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren, (3. Opferrechtsreformgesetz) beschlossen. Zum Hintergrund: Die EU-Opferschutzrichtlinie ist bis zum 16. November 2015 in nationales Recht umzusetzen. Sie legt Mindeststandards für die Rechte der Opfer von Straftaten fest. Ihre Gewährleistungen auf den Gebieten Information und Unterstützung, Teilnahme am Strafverfahren und Schutz des Verletzten fallen jedoch nur teilweise in den Zuständigkeitsbereich der Bundesgesetzgebung. Wesentliche Bereiche – wie etwa die Regelungen über den Zugang zu Opferhilfeeinrichtungen – liegen in der Zuständigkeit der Länder. Weitere Informationen zur Beratung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung durch den Bundesrates am 27.03.2015 finden sich auf der Webseite des Bundesrates.

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