09.07.2016
Bundestag verankert Grundsatz "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch
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Der Deutsche Bundestag hat am 07.07.2016 nach dritter Lesung eine Reform des Sexualstrafrechts auf den Weg gebracht und einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8210, 18/8626, 18/9097) in erheblich geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Danach soll künftig jede sexuelle Handlung gegen den „erkennbaren Willen“ eines Dritten unter Strafe fallen und es wird der Grundsatz „Nein heißt Nein“ in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Zu den Beratungen im Vorfeld siehe auch Tägliche Präventions-News vom 28.04.2016 und vom 21.03.2016.
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