Bundeskinderschutzgesetz: Kinder durch Prävention und Intervention schützen
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Der Bundestag hat am 27. Oktober bei Enthaltung aller drei Oppositionsfraktionen das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (17/6256) in der vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (17/7522) beschlossen.
Künftig gibt es bundeseinheitliche Regelungen zur Befugnis von „kinder- und jugendnahen Berufsgeheimnisträgern" geben, damit diese Informationen an das Jugendamt weitergeben können. Zudem sollen Netzwerke im Kinderschutz auf der örtlichen Ebene eingerichtet und „Hilfen zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz" während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren ausgebaut werden. Diese so genannten „frühen Hilfen", zu denen auch speziell qualifizierte Familienhebammen gehören, sollen sich um Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf kümmern. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sollen künftig Mindeststandards des Kinderschutzes erfüllen - dies soll „Grundlage für die Finanzierung" sein. Alle in der Jugendhilfe beschäftigten Personen müssen zudem ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Außerdem soll sich die Zusammenarbeit der Jugendämter verbessern. So sollen insbesondere Kinder besser geschützt werden, deren Eltern sich durch einen Umzug der Kontrolle durch das Jugendamt entziehen wollen. In Verdachtsfällen sollen Mitarbeiter des Jugendamtes dazu verpflichtet sein, einen Hausbesuch zu machen - dies war bislang Ermessenssache.
Der Bundestag verabschiedete zudem eine Entschließung, in dem die Regierung unter anderem aufgefordert wird, mit der Bundesinitiative „Familienhebammen“ verschiedene Modelle der Einbindung von Familienhebammen in die Netzwerkstrukturen Früher Hilfen zu erproben und dabei Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger einzubeziehen. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der SPD (17/7529), der Linksfraktion (17/750) und der Grünen (17/7531). Die SPD hatte eine nationale Präventionsstrategie gefordert, Die Linke wollte Rechte von Kindern und Jugendlichen ins Grundgesetz aufnehmen und Die Linke drang darauf, Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesen in die Kinderschutzarbeit einzubeziehen. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen SPD-Antrag ab, die Prävention im Kinderschutz zu verbessern und Förderung und frühe Hilfen für Eltern und Kinder zu stärken.
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