2015: Anstieg der Verfahren zur Kindeswohlgefährdung um 4,2 %
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Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat am 04.10.2016 in einer Presseinformation über einen Anstieg von Verfahren zur Kindeswohlgefährdung in 2015 gegenüber dem Vorjahr informiert: "Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 20 800 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Hier gab es gegenüber 2014 den höchsten Anstieg um 11,7 %. Bei knapp 24 200 Verfahren (+ 7,9 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). In rund 43 200 Fällen(+ 4,0 %) kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (41 300) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt (– 1,0 %)."
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