07.07.2018

Weisser Ring veröffentlicht Eckpunkte für eine bessere Opferentschädigung

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Die Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität WEISSER RING hat am 04.07.2018 einen eigenen Entwurf für eine bessere Opferentschädigung in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht

In den Eckpunkten werden u.a. folgende Bereiche angesprochen: Staatliche Leistungen – so lange wie Opfer sie brauchen: Die geltenden OEG-Regelungen garantieren Opfern von Straftaten umfangreiche Leistungen wie Heil- und Krankenbehandlung, Reha-Maßnahmen und Rentenansprüche. Betroffene können sie in Anspruch nehmen, so lange sie sie brauchen und unter den körperlichen und psychischen Folgen der Tat leiden – ein nach wie vor richtiger Ansatz aus Sicht des WEISSEN RINGS. Glaubhaftigkeit: Wer Opfer einer Straftat wurde, muss dies bei den zuständigen Behörden glaubhaft nachweisen, um Entschädigungsleistungen zu bekommen. Der WEISSE RING fordert hier Vereinfachungen. Denn der Nachweis ist für Betroffene nicht immer leicht – etwa, weil keine Strafanzeige gestellt wurde oder es keine Tatzeugen gibt. Schnellere Hilfen: Häufig müssen Kriminalitätsopfer sehr lange auf Hilfe warten. Dies sorgt dafür, dass sie noch zusätzlich zur Tat an sich belastet werden. Der WEISSE RING fordert Versorgungsverwaltungen auf, an dieser Stelle gegenzusteuern. Hilfen müssen zügiger bereitgestellt werden. Nach dem Entwurf des WEISSEN RINGS liegt die zumutbare Wartezeit für Heilbehandlungen und Reha-Maßnahmen bei drei bis fünf Wochen. Andernfalls müssen Opfer laut Entwurf über die Gründe der Verzögerung informiert werden.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
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