08.06.2019

Zahlen kindlicher Gewaltopfer nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018

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Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 (Pressemappe) zu kindlichen Gewaltopfern wurden am 06.06.2019 in einer gemeinsamen Pressekonferenz von der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, von Kathinka Beckmann, Professorin für Pädagogik der Hochschule Koblenz, und vom Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, vorgestellt. Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik beschreiben das sogenannte Hellfeld. Laut Expertenschätzungen und Dunkelfelduntersuchungen muss jedoch davon ausgegangen werden, dass viele Taten unentdeckt bleiben, vor allem dann, wenn die Täter aus dem sozialen Nahbereich des Opfers kommen.

Auch die Verbreitungsmöglichkeiten von Kinderpornografie über das Internet stellen die Polizeibehörden zunehmend vor Herausforderungen. Die wirksame Bekämpfung von Herstellung und Verbreitung solcher kriminellen Inhalte wird durch konspiratives Verhalten der Täter und Anonymisierungsmöglichkeiten erschwert. In vielen Fällen ist die IP-Adresse der einzige Ansatzpunkt, um Täter zu identifizieren. Umso wichtiger ist es, dass die gesetzlichen Mindestspeicherpflichten der Telekommunikationsanbieter umgesetzt und eingehalten werden. Denn hinter jedem Fall von Kinderpornografie steht der reale Missbrauch eines Kindes.

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