24.09.2019

Welche Erwartungen haben Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs an die gesellschaftliche Aufarbeitung?

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Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat am 17.09.2019 die Studie „Erwartungen Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs an die gesellschaftliche Aufarbeitung“ veröffentlicht. Sie ist das Ergebnis eines dreijährigen Forschungsprojektes von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts zu Geschlechterfragen/FIVE Freiburg unter Leitung von Kommissionsmitglied Barbara Kavemann. Im Zentrum der Studie stehen die Erwartungen Betroffener an die individuelle, institutionelle und gesellschaftliche Aufarbeitung von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend. In die Studie sind die Ergebnisse aus einer breiten Befragung Betroffener eingeflossen: 419 Online-Fragebögen sowie 51 Interviews und 6 Gruppendiskussionen mit insgesamt 41 Teilnehmenden. Es wurde u.a. folgenden Fragen nachgegangen: Was bedeutet Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs? Was erwarten Betroffene von gesellschaftlicher Aufarbeitung? Wie spiegeln sich die Erwartungen in der Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wider? Wie könnte Gerechtigkeit hergestellt werden?

Die Ergebnisse der Studie zeigen die Bedeutung von Aufarbeitung für Betroffene und Verbesserungsbedarf in vielen Bereichen. Von Gesellschaft und Politik erwarten Betroffene, dass die Bedingungen bereitgestellt werden, die sie brauchen, um sexuellen Kindesmissbrauch und dessen Folgen persönlich bewältigen zu können. Hierzu gehören ausreichende und passende Hilfe und Therapie; eine entsprechende Qualifizierung von Fachkräften, die in Behörden über die Versorgung von Betroffenen entscheiden; ungehinderte Akteneinsicht bei der Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit sowie fachlich kompetente Begleitung – nicht nur in Strafprozessen, sondern auch bei der Auseinandersetzung mit Behörden oder mit Institutionen, in denen Gewalt erlebt wurde. Des Weiteren erwarten Betroffene eine Anerkennung des erlebten Unrechtes und dessen Folgen, die ihnen häufig verwehrt bleibt. Das betrifft sowohl Anerkennung auf privater Ebene in der Auseinandersetzung mit ihren Familien, die sie in der Kindheit nicht geschützt hatten, wie auf rechtlicher Ebene, wenn sie versucht haben, Ansprüche auf Entschädigungen geltend zu machen, die letztlich abgewiesen wurden. Auch auf der sozialen Ebene erfahren Betroffene meist keine Anerkennung, wenn sie ihre Gewalterlebnisse offengelegen und darüber sprechen. Stattdessen erleben sie Stigmatisierung und Benachteiligung.

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