Nationales Waffenregister startet im Januar 2013
Nach der EU-Waffenrichtlinie (2008/51/EG) ist spätestens bis zum 31. Dezember 2014 ein computergestütztes Waffenregister einzuführen. Der Gesetzgeber hatte sich nach den schrecklichen Ereignissen von Winnenden für den vorgezogenen Realisierungstermin 31. Dezember 2012 ausgesprochen.
Mit der Errichtung des Nationalen Waffenregisters (NWR) werden unter Beibehaltung der föderalen Strukturen die Voraussetzungen geschaffen, um die in den rund 550 lokalen Waffenbehörden erfassten Informationen standardisiert aufzubereiten und in eine zentrale computergestützte Datenbank zu überführen. Damit hat eine durchgreifende Modernisierung im Waffenwesen begonnen. Die örtlichen Waffenbehörden - bislang untereinander nicht vernetzt - bleiben dabei sachbearbeitende Stelle. Sie sind für die Speicherung aktueller und richtiger Daten im NWR verantwortlich. Die völlig neu eingerichtete Zentrale Komponente des Registers im Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln ist quasi die Synchronisationsdrehscheibe. Vor allem aber ist sie die zentrale Auskunftsdatenbank. Wenn am 1. Januar 2013 das Nationale Waffenregister in Betrieb geht, können alle deutschen Sicherheits- und Waffenbehörden einen gemeinsamen, stets aktuell gehaltenen Datenpool nutzen.
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