01.03.2013

BMJ-Leitlinien zur Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch in einer Einrichtung

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Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 20.02.2013 die Broschüre "Verdacht auf sexuellen Missbrauch in einer Einrichtung - Was ist zu tun? Fragen und Antworten zu den Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden" veröffentlicht. "Wenn es Hinweise auf sexuellen Missbrauch an Kindern oder Jugendlichen innerhalb einer Einrichtung (z. B. Kindertagesstätte, Schule, Verein) gibt, ist immer auch an die Einschaltung von Polizei und/oder Staatsanwaltschaft zu denken. Ob, wann und wie dies geschehen soll, beschreiben die Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden."

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