EU-Mitgliedstaaten müssen schärfer gegen Menschenhandel vorgehen
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Nach einer am 15.04.2013 von der EU veröffentlichten Studie „Trafficking in human beings“ ist die Zahl der Opfer von Menschenhandel in den vergangenen Jahren gestiegen, trotz der neuen EU-Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates.
Bisher haben nur sechs von 27 EU-Mitgliedstaaten entsprechende Rechtsvorschriften umgesetzt. Auch Deutschland hat die Frist für die Umsetzung am 6. April nicht eingehalten. Dabei sank laut jüngstem Bericht in Deutschland die Zahl der verurteilten Menschenhändler zwischen 2008 und 2010 um 15 Prozent von 155 auf 131. EU-weit nahm die Zahl der Verurteilungen wegen Menschenhandels um fast 200 Personen ab, von 1.534 im Jahre 2008 auf 1.339 im Jahre 2010. Die Zahl der ermittelten und mutmaßlichen Opfer in der EU ist jedoch von 6.309 im Jahre 2008 auf 9.528 im Jahre 2010 angestiegen. In Deutschland waren es 650 Opfer im Jahr 2010.
Vier Fünftel der Opfer von Menschenhandel sind Mädchen und Frauen. Die Mehrheit der Opfer (62 Prozent) wird sexuell ausgebeutet, ein Viertel zur Arbeit gezwungen. Die neue Richtlinie zur Bekämpfung von Menschenhandel sieht Maßnahmen auf den verschiedensten Gebieten vor, unter anderem im Bereich des materiellen Strafrechts, der strafrechtlichen Verfolgung der Täter, der Unterstützung der Opfer und ihrer Rechte im Strafverfahren sowie im Bereich Prävention.
Umfangreiche Materialien zum Themenkomplex Menschenhandel finden sich auf der Webseite "Europa - Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung".
www.praeventionstag.de