18.06.2013
Fünfter Bericht der KJM zum Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien
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Am 12.06.2013 hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) den 5. Bericht über die Durchführung der Bestimmungen des Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) für den Berichtszeitraum März 2011 bis Februar 2013 veröffentlicht.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.
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