Julia Volker
Abt. Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein Spezialgebiet des Jugendamtes Mannheim und für alle im Stadtgebiet Mannheim wohnhaften, tatverdächtigen und straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsende bis einschließlich 20 Jahre zuständig.
Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren betreuen Jugendliche und deren Eltern sowie junge Volljährige während des gesamten Strafverfahrens, also vor und während einer Gerichtsverhandlung sowie nach einer Verurteilung. Dabei prüfen sie, ob der junge Mensch Hilfestellungen durch die Jugendhilfe benötigt.
Die JuHiS hat unter anderem die Aufgabe, die Staatsanwaltschaft und das Gericht über die Persönlichkeit, die Entwicklung und das soziale Umfeld des jungen Menschen zu informieren. Da die Maßnahmen des Jugendgerichtes vorrangig erzieherisch auf den weiteren Lebensweg des jungen Menschen einwirken sollen, unterbreitet die Jugendhilfe im Strafverfahren dem Gericht diesbezüglich Vorschläge.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist im gesamten Strafverfahren eine neutrale Begleitung und Unterstützung des jungen Menschen und gegebenenfalls seiner Familie.