Opferentschädigungsverein
Der Verein Ausgleich hat sich zum Ziel gesetzt, Opfern aus
Straftaten auch dann zu einer Befriedigung ihrer materiellen
Ansprüche zu verhelfen, wenn die Straftäter nicht zahlungsfähig
sind. Zu diesem Zweck sammelt der Verein Geldbußenzuweisungen,
die zur Schadenswiedergutmachung
eingesetzt werden. Den nicht zahlungsfähigen Straftätern wir
durch die Gerichte im LG-Bezirk Göttingen oder durch die
StA gemeinnützige Arbeit zur Schadenswiedergutmachung
nach dem Umrechungsschlüssel 1 Stunde Arbeit = 8€ Schadenswiedergutmachung
auferlegt. Sie leisten entsprechende
Arbeitsstunden in gemeinnützigen Einrichtungen. Nach Erledigung
dieser Stunden erfolgt durch den Verein aus Vereinsmitteln
eine Schadenszahlung an die Opfer. Der Verein
besteht seit 10 Jahren und hat mittlerweile über 300 000€
Schadenszahlungen geleistet. Diese Gelder hätten die
Geschädigten sonst nicht erhalten oder mühselig und oftmals
erfolglos zivilrechtlich beitreiben müssen. Für die Täter
erhält durch diese Kombinierung mit Schadenswiedergutmachung
die oftmals als sinnentleert erlebte gemeinnützige
Arbeit eine neue Qualität (aktive Schadenswiedergutmachung
durch eigene Arbeit, Auseinandersetzung mit den Folgen
der Tat, Aufwertung der Opfer).
Straftaten auch dann zu einer Befriedigung ihrer materiellen
Ansprüche zu verhelfen, wenn die Straftäter nicht zahlungsfähig
sind. Zu diesem Zweck sammelt der Verein Geldbußenzuweisungen,
die zur Schadenswiedergutmachung
eingesetzt werden. Den nicht zahlungsfähigen Straftätern wir
durch die Gerichte im LG-Bezirk Göttingen oder durch die
StA gemeinnützige Arbeit zur Schadenswiedergutmachung
nach dem Umrechungsschlüssel 1 Stunde Arbeit = 8€ Schadenswiedergutmachung
auferlegt. Sie leisten entsprechende
Arbeitsstunden in gemeinnützigen Einrichtungen. Nach Erledigung
dieser Stunden erfolgt durch den Verein aus Vereinsmitteln
eine Schadenszahlung an die Opfer. Der Verein
besteht seit 10 Jahren und hat mittlerweile über 300 000€
Schadenszahlungen geleistet. Diese Gelder hätten die
Geschädigten sonst nicht erhalten oder mühselig und oftmals
erfolglos zivilrechtlich beitreiben müssen. Für die Täter
erhält durch diese Kombinierung mit Schadenswiedergutmachung
die oftmals als sinnentleert erlebte gemeinnützige
Arbeit eine neue Qualität (aktive Schadenswiedergutmachung
durch eigene Arbeit, Auseinandersetzung mit den Folgen
der Tat, Aufwertung der Opfer).
Anschrift:
Telefon:
05 51 - 4 03 11 81
Fax:
05 51 - 5 07 63 26