Polizeipräsidium Stuttgart
1999 begann das Modellprojekt „Haus des Jugendrechts“ in
Stuttgart die behördenübergreifende Zusammenarbeit von
Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendamt/Jugendgerichtshilfe
und Amtsgericht unter einem Dach, um das Strafverfahren im
Bereich der Jugendkriminalität durch zeitnahe, abgestimmte
und parallele Abwicklung zu optimieren. Durch Schaffung
von mehr Transparenz im innerbehördlichen Bereich, aber
vor allem gegenüber den jungen Tätern, wurde eine effizientere
und effektivere Fallbearbeitung möglich. Wissenschaftliche
Begleiter stellten in einer „integrierten Kriminalitätsstatistik“
fest, dass die Verfahrenszeiten mehr als halbiert werden
konnten. In enger Zusammenarbeit mit den Schulen und der
Sozialarbeit vor Ort werden bereits an der Schwelle zur Delinquenz
präventive Maßnahmen getroffen und gemeinsame
Projekte entwickelt. Zentral gilt für alle Institutionen das
Wohnortprinzip, die Pararellbefassung und die Regionalisierung.
Aus den Erfahrungen der Projektarbeit profitierten bundes-/
europa- und weltweit viele Besucher aus Polizei, Justiz,
Sozialarbeit und Politik. In verschiedenen deutschen Städten
wurden ähnliche Strukturen eingerichtet. Im vorliegenden
Gesamtprojekt-/Praxis- und Werkstattbericht werden die
Zusammenarbeitsstrukturen und Entwicklungen reflektiert.
Seit Mai 2006 ist das Haus des Jugendrechts in einem
Kooperationsvertrag festgeschrieben. Seit Januar 2005 gelten
Wohnortprinzip, Parallelbefassung und Regionalisierung
in Baden-Württemberg landesweit.
Stuttgart die behördenübergreifende Zusammenarbeit von
Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendamt/Jugendgerichtshilfe
und Amtsgericht unter einem Dach, um das Strafverfahren im
Bereich der Jugendkriminalität durch zeitnahe, abgestimmte
und parallele Abwicklung zu optimieren. Durch Schaffung
von mehr Transparenz im innerbehördlichen Bereich, aber
vor allem gegenüber den jungen Tätern, wurde eine effizientere
und effektivere Fallbearbeitung möglich. Wissenschaftliche
Begleiter stellten in einer „integrierten Kriminalitätsstatistik“
fest, dass die Verfahrenszeiten mehr als halbiert werden
konnten. In enger Zusammenarbeit mit den Schulen und der
Sozialarbeit vor Ort werden bereits an der Schwelle zur Delinquenz
präventive Maßnahmen getroffen und gemeinsame
Projekte entwickelt. Zentral gilt für alle Institutionen das
Wohnortprinzip, die Pararellbefassung und die Regionalisierung.
Aus den Erfahrungen der Projektarbeit profitierten bundes-/
europa- und weltweit viele Besucher aus Polizei, Justiz,
Sozialarbeit und Politik. In verschiedenen deutschen Städten
wurden ähnliche Strukturen eingerichtet. Im vorliegenden
Gesamtprojekt-/Praxis- und Werkstattbericht werden die
Zusammenarbeitsstrukturen und Entwicklungen reflektiert.
Seit Mai 2006 ist das Haus des Jugendrechts in einem
Kooperationsvertrag festgeschrieben. Seit Januar 2005 gelten
Wohnortprinzip, Parallelbefassung und Regionalisierung
in Baden-Württemberg landesweit.
Anschrift:
Telefon:
07 11 - 89 90 55 50
Fax:
07 11 - 89 90 55 99
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