„Ich bin gegen die Tür gelaufen".Die (Nicht)Einschaltung der Polizei bei häuslicher Gewalt
Obwohl Polizei und Justiz Interventionsmöglichkeiten im Falle häuslicher Gewalt gegeben sind, greifen diese oft nicht, da in vielen Fällen die Polizei nicht eingeschaltet wird. Um eine zunehmende Eskalation häuslicher Gewalt im Interesse des Opfers zu verhindern und für eine Minimierung des großen Dunkelfeldes, ist es wichtig, jene Faktoren zu kennen, die einer Einschaltung der Polizei entgegen wirken. Repräsentative Bevölkerungsbefragungen zu Gewalterfahrungen leisten hierzu ihren Beitrag, indem sie auch nach Gewalt fragen können, die nicht zur Anzeige kam.
Die Präsentation stellt Ergebnisse der Studie ‚Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland’ vor, bei der eine repräsentative Stichprobe von 10.411 Frauen zu Gewalterfahrungen und dem Umgang damit befragt wurde. Es sollen Einflussgrößen einer Einschaltung der Polizei vorgestellt und mögliche Barrieren diskutiert werden.
Wie die Ergebnisse zeigen, steigen die Chancen einer Polizeieinschaltung mit dem Bedrohungsempfinden und dem Ausmaß der erlittenen Verletzungen. Häufig werden als Hinderungsgründe die Intimität der Taten sowie die subjektive Einschätzung der geringen Relevanz des erlittenen Schadens genannt.
Präventionsmaßnahmen müssen daher – neben der Aufklärung über existierende Hilfsmöglichkeiten – auch auf den Abbau von Barrieren bei der Inanspruchnahme öffentlicher Hilfe abzielen.
Die Präsentation stellt Ergebnisse der Studie ‚Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland’ vor, bei der eine repräsentative Stichprobe von 10.411 Frauen zu Gewalterfahrungen und dem Umgang damit befragt wurde. Es sollen Einflussgrößen einer Einschaltung der Polizei vorgestellt und mögliche Barrieren diskutiert werden.
Wie die Ergebnisse zeigen, steigen die Chancen einer Polizeieinschaltung mit dem Bedrohungsempfinden und dem Ausmaß der erlittenen Verletzungen. Häufig werden als Hinderungsgründe die Intimität der Taten sowie die subjektive Einschätzung der geringen Relevanz des erlittenen Schadens genannt.
Präventionsmaßnahmen müssen daher – neben der Aufklärung über existierende Hilfsmöglichkeiten – auch auf den Abbau von Barrieren bei der Inanspruchnahme öffentlicher Hilfe abzielen.