"Aufhören muss der Täter" - Stalkerberatung als Opferschutz

Wolf Ortiz-Müller
Stop-Stalking

Seit April 2008 arbeitet in Berlin die bundesweit erste Beratungsstelle für Menschen, die stalken. Mit dem niedrigschwelligen Angebot werden einerseits "SelbstmelderInnen" erreicht, die ein Problembewusstsein über ihr manifestes (oder erst potentielles) Stalking-Verhalten entwickeln und aus einem verinnerlichten Muster des Nachstellens aussteigen möchten.
Andererseits ist die Beratungsstelle für die Berliner Polizei ein wichtiger Kooperationspartner, wenn es darum geht, Stalker und Stalkerinnen in der Gefährderansprache nach erfolgten Strafanzeigen auf die mögliche Unterstützung durch Stop-Stalking hinweisen.
Zum Dritten nützt die Amtsanwaltschaft Berlin das Angebot von Stop-Stalking, um in minder schweren Fällen das Strafverfahren nach §153a StPO gegen die Auflage einer Beratungsreihe bei Stop-Stalking einstellen zu können.
Jede der genannten Formen von primärer und sekundärer Prävention durchzieht der Gedanke des Opferschutzes ebenso wie die Grundlage erfolgreicher Täterarbeit: Den Menschen zu respektieren, ihn in seiner (zunächst vielleicht schwer nachvollziehbaren) persönlichen Not zu sehen und dennoch das Tatverhalten unmissverständlich zu verurteilen.
Der Vortrag stellt Rahmenbedingungen und Arbeitsansätze vor und illustriert die gewonnenen Erfahrungen anhand von Fallvignetten.

verwandte Schlüsselbegriffe

Prävention Opferschutz Opfer Täter Stalking Niedrigschwelligkeit