Integrationsplanung – Netzwerkbildung – Arbeitsmarktintegration
Harald Bex
WESTDEUTSCHER HANDWERKSKAMMERTAG e.V. (WHKT)
Birgit Grosch
WESTDEUTSCHER HANDWERKSKAMMERTAG e.V. (WHKT)
Wolfgang Wirth
Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen
Dargestellt wird ein neues Modellprojekt zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von (ehemaligen) Gefangenen. Ziel ist die Schaffung eines erweiterten Übergangsmanagements, das im Interesse der Reduzierung von Rückfallrisiken eine umfassende Integrationsplanung für Inhaftierte, überörtliche Netzwerke mit Arbeitsmarkakteuren und eine nachhaltige berufliche Wiedereingliederung Haftentlassener erreichen will.
Das auf den Namen INA getaufte Modellprojekt ist ein gemeinsames Kooperationsvorhaben des nordrhein-westfälischen Justizministeriums und des Westdeutschen Handwerkskammertages. Vorgestellt werden zunächst die Ziele des Projektes sowie die daran geknüpften Erwartungen des Justizvollzuges. Anschließend werden die Gründe für die Beteiligung der Handwerkerschaft sowie deren Erwartungen an die Justiz beschrieben. Auf dieser Grundlage wird dargestellt, wie die geplante „Fallsteuerung aus einer Hand“ den wechselseitigen Erwartungen aus fachlicher Sicht gerecht werden kann. Dabei wird gezeigt, dass das Handlungskonzept „Case Management“ sowohl für die (ehemaligen) Gefangenen als auch für potenzielle Arbeitgeber sinnvoll eingesetzt werden kann, bevor in einer abschließenden Diskussionsrunde Möglichkeiten und Grenzen einer verstärkten Arbeitgeberbeteiligung an spezialpräventiven Reintegrationsmaßnahmen erörtert werden.
Das auf den Namen INA getaufte Modellprojekt ist ein gemeinsames Kooperationsvorhaben des nordrhein-westfälischen Justizministeriums und des Westdeutschen Handwerkskammertages. Vorgestellt werden zunächst die Ziele des Projektes sowie die daran geknüpften Erwartungen des Justizvollzuges. Anschließend werden die Gründe für die Beteiligung der Handwerkerschaft sowie deren Erwartungen an die Justiz beschrieben. Auf dieser Grundlage wird dargestellt, wie die geplante „Fallsteuerung aus einer Hand“ den wechselseitigen Erwartungen aus fachlicher Sicht gerecht werden kann. Dabei wird gezeigt, dass das Handlungskonzept „Case Management“ sowohl für die (ehemaligen) Gefangenen als auch für potenzielle Arbeitgeber sinnvoll eingesetzt werden kann, bevor in einer abschließenden Diskussionsrunde Möglichkeiten und Grenzen einer verstärkten Arbeitgeberbeteiligung an spezialpräventiven Reintegrationsmaßnahmen erörtert werden.
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