Gewaltprävention für Mädchen und Frauen mit Behinderung
Kristine Gramkow
Deutscher Behindertensportverband e.V.
Nach UN-Angaben sind Mädchen und Frauen mit Behinderung etwa doppelt so häufig von sexueller Gewalt betroffen wie nicht behinderte Mädchen und Frauen. Und: Auch Jungen und Männer mit Behinderung erleben sexuellen Missbrauch. Diese Gefahr kann insbesondere in Pflegeeinrichtungen, Werkstätten, aber auch im Familien- und Freundeskreis bestehen; immer dort wo ein hohes Abhängigkeitspotential gegeben ist.
Und da gerade Sportvereine mit einem hohen Abhängigkeitspotential behaftet sind, besteht die Gefahr, dass sich TäterInnen genau mit dieser Intention in Sportvereine begeben. Der organisierte Sport muss also einen wirkungsvollen Beitrag leisten, der sowohl Maßnahmen zur Vermeidung/ Verhinderung von Delikten im Sport, als auch Stärkung von Kindern, Jugendlichen Erwachsenen mit Behinderung in ihren Selbstbehauptungs-kompetenzen durch Sport umfasst.
Darum geht es:
Von 2003-2006 hat der DBS mit dem Projekt SELBST einen ersten Schritt in diese Richtung gemacht und als Konsequenz eine "Weiterbildung: Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins von Mädchen und Frauen mit oder mit drohender Behinderung“ (SGB IX, §44) konzipiert. Wir verfolgen damit die Umsetzung des Leitgedankens des SGB IX, d.h. Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gesellschaft. Dies ist ein richtiger und wichtiger Schritt in die Richtung der Gewaltprävention und zur Stärkung des Selbstbewusstseins.
Und da gerade Sportvereine mit einem hohen Abhängigkeitspotential behaftet sind, besteht die Gefahr, dass sich TäterInnen genau mit dieser Intention in Sportvereine begeben. Der organisierte Sport muss also einen wirkungsvollen Beitrag leisten, der sowohl Maßnahmen zur Vermeidung/ Verhinderung von Delikten im Sport, als auch Stärkung von Kindern, Jugendlichen Erwachsenen mit Behinderung in ihren Selbstbehauptungs-kompetenzen durch Sport umfasst.
Darum geht es:
Von 2003-2006 hat der DBS mit dem Projekt SELBST einen ersten Schritt in diese Richtung gemacht und als Konsequenz eine "Weiterbildung: Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins von Mädchen und Frauen mit oder mit drohender Behinderung“ (SGB IX, §44) konzipiert. Wir verfolgen damit die Umsetzung des Leitgedankens des SGB IX, d.h. Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gesellschaft. Dies ist ein richtiger und wichtiger Schritt in die Richtung der Gewaltprävention und zur Stärkung des Selbstbewusstseins.
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