Schuldenregulierung und Kriminalprävention
Frank Stemmildt
Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Hessischer Reso-Fonds verzeichnet stetig steigende Nachfrage
Seit nunmehr 30 Jahren vergibt die Stiftung Resofonds Darlehen an (ehemals) Straffällige aus Hessen zur Schuldensanierung, u. a. auch zur Vorab-Finanzierung von Schadensersatz- oder Schmerzensgeldleistungen oder Zahlungen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs.
Nach den Richtlinien der Stiftung sollen die gewährten Hilfen "den straffällig gewordenen Bürger befähigen, künftig in geordneten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu leben, seine Eigenverantwortlichkeit zu stärken, seine Fähigkeit zur Selbstbestimmung erhöhen und erneute Straffälligkeit verhindern helfen."
Seit Bestehen der Stiftung wurden bereits etwa 2.000 Sanierungshilfen gewährt. Seit 1979 wurden ca. 5,0 Mio. € an Gläubiger ausbezahlt, womit Gesamtforderungen von bisher gut 19 Mio. € durch Vergleichszahlungen abschließend erledigt werden konnten.
Antragsteller/innen wenden sich zu ca. 30 % über soziale Dienste der Justiz (Bewährungs- und Gerichtshilfe, JVA-Sozialdienste), zu ca. 20 % über Suchthilfeeinrichtungen, sowie über Schuldner- oder allgemeine Sozialberatungsstellen an die Stiftung.
Die Sanierungsdarlehen werden immer öfter nachgefragt; zusätzliche Arbeitsfelder erweitern das Angebot der Resozialisierungshilfen der Stiftung.
Seit nunmehr 30 Jahren vergibt die Stiftung Resofonds Darlehen an (ehemals) Straffällige aus Hessen zur Schuldensanierung, u. a. auch zur Vorab-Finanzierung von Schadensersatz- oder Schmerzensgeldleistungen oder Zahlungen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs.
Nach den Richtlinien der Stiftung sollen die gewährten Hilfen "den straffällig gewordenen Bürger befähigen, künftig in geordneten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu leben, seine Eigenverantwortlichkeit zu stärken, seine Fähigkeit zur Selbstbestimmung erhöhen und erneute Straffälligkeit verhindern helfen."
Seit Bestehen der Stiftung wurden bereits etwa 2.000 Sanierungshilfen gewährt. Seit 1979 wurden ca. 5,0 Mio. € an Gläubiger ausbezahlt, womit Gesamtforderungen von bisher gut 19 Mio. € durch Vergleichszahlungen abschließend erledigt werden konnten.
Antragsteller/innen wenden sich zu ca. 30 % über soziale Dienste der Justiz (Bewährungs- und Gerichtshilfe, JVA-Sozialdienste), zu ca. 20 % über Suchthilfeeinrichtungen, sowie über Schuldner- oder allgemeine Sozialberatungsstellen an die Stiftung.
Die Sanierungsdarlehen werden immer öfter nachgefragt; zusätzliche Arbeitsfelder erweitern das Angebot der Resozialisierungshilfen der Stiftung.
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