Reintegration durch Aktivierung arabischer Familien
Ismail Ünsal
EJF gemeinnützige AG
Die Elternarbeit von straffälligen Jugendlichen mit arabischem Hintergrund gestaltet sich besonders schwer, da die Zugänge durch Hindernisse erschwert sind.
Sie sind wegen ihres Aufenthaltsstatus und ihrer Sprachschwierigkeiten oft in ihren Erziehungskompetenzen überfordert. Die Jug. haben einen großen Informationsvorsprung vor ihren Eltern, den sie, insbesondere wenn sie straffällig werden, ausnutzen.
Um in der Prävention und der (Re)Integration wirkungsvolle Ansätze zu entwickeln, hat die EJF gAG mit arabischen Vereinen/Initiativen im Deutsch-Arabische Zentrum in Berlin das Projekt Elternbezogene Einzelbetreuung entwickelt.
Mit sprachkundigen Fachkräften in Tandem werden sowohl die Sprachbarrieren als auch Hindernisse bei der Kontaktaufnahme zur Familie überbrückt.
Die Einzelbetreuung beginnt im Vorfeld der Gerichtsverhandlung mit der Beauftragung durch die JGH und wird durch richterlichen Beschluss nach §10JGG als „Elternbezogene Einzelbetreuung“ weitergeführt.
Zielgruppe sind straffällige arabische Jug., die sich in einer Jugendhilfeeinrichtung zur Vermeidung der U-Haft. Die Einzelbetreuung dauert 6 bis 12 Monate.
Wichtigstes Ziel ist dabei konkrete Perspektiven für die Zeit nach der Hauptverhandlung zu entwickeln und die familiäre und soziale Ressource zu nutzen. In der Projektvorstellung werden wir die Erfahrungen unserer 2jährigen Arbeit zur Diskussion stellen
Sie sind wegen ihres Aufenthaltsstatus und ihrer Sprachschwierigkeiten oft in ihren Erziehungskompetenzen überfordert. Die Jug. haben einen großen Informationsvorsprung vor ihren Eltern, den sie, insbesondere wenn sie straffällig werden, ausnutzen.
Um in der Prävention und der (Re)Integration wirkungsvolle Ansätze zu entwickeln, hat die EJF gAG mit arabischen Vereinen/Initiativen im Deutsch-Arabische Zentrum in Berlin das Projekt Elternbezogene Einzelbetreuung entwickelt.
Mit sprachkundigen Fachkräften in Tandem werden sowohl die Sprachbarrieren als auch Hindernisse bei der Kontaktaufnahme zur Familie überbrückt.
Die Einzelbetreuung beginnt im Vorfeld der Gerichtsverhandlung mit der Beauftragung durch die JGH und wird durch richterlichen Beschluss nach §10JGG als „Elternbezogene Einzelbetreuung“ weitergeführt.
Zielgruppe sind straffällige arabische Jug., die sich in einer Jugendhilfeeinrichtung zur Vermeidung der U-Haft. Die Einzelbetreuung dauert 6 bis 12 Monate.
Wichtigstes Ziel ist dabei konkrete Perspektiven für die Zeit nach der Hauptverhandlung zu entwickeln und die familiäre und soziale Ressource zu nutzen. In der Projektvorstellung werden wir die Erfahrungen unserer 2jährigen Arbeit zur Diskussion stellen