Was wird aus delinquenten Kindern? - Untersuchungen zu Ursachen, Verlauf und Prognose von Gesetzesverstößen Strafunmündiger
Prof. Dr. Dr. Helmut Remschmidt
Emeritierter Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie der Philipps-
Die Untersuchung hatte zum Ziel, die legale Bewährung straffälliger Kinder bis über das 40. Lebensjahr hinaus zu verfolgen und Prädiktoren für delinquentes Verhalten im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter zu ermitteln.
Basierend auf den Akten der Marburger Staatsanwaltschaft wurden Stichproben straffälliger Kinder unter Berücksichtigung ihrer Delinquenz nach dem 14. Lebensjahr gezogen. Nachdem sie das Mindestalter von 18 Jahren erreicht hatten, wurden sie zwischen 1975 und 1977 persönlich untersucht. Als Kontrollgruppen dienten Probanden, die erstmalig im Jugendalter straffällig wurden bzw. keine Kontakte mit der Polizei hatten. Die stratifizierte Alterskohorte bestand aus N=256 Personen mit einem Durchschnittsalter von 22 Jahren. Mithilfe eines standardisierten Interviews wurden Daten zur Lebensgeschichte, zur Familie sowie zur Ausbildung erhoben, ferner die Intelligenz (WIP), Persönlichkeitsmerkmale (FPI), der wahrgenommene elterliche Erziehungsstil und die polizeilich nicht registrierte Delinquenz vor dem 14. Lebensjahr. Über Strafregisterauszüge wurde die legale Entwicklung aller Probanden bis zum Jahre 1996 verfolgt.
Unter Anwendung logistischer Regressionsanalysen konnte die polizeiliche Registrierung im Kindesalter nur bei Wiederholungstätern prognostiziert werden, desgleichen bei Mehrfachtätern in der Adoleszenz und bei chronischen Straftätern. Als prognostisch wirksam erwiesen sich vor allem psychosoziale Risikofaktoren und Persönlichkeitsvariablen.
Basierend auf den Akten der Marburger Staatsanwaltschaft wurden Stichproben straffälliger Kinder unter Berücksichtigung ihrer Delinquenz nach dem 14. Lebensjahr gezogen. Nachdem sie das Mindestalter von 18 Jahren erreicht hatten, wurden sie zwischen 1975 und 1977 persönlich untersucht. Als Kontrollgruppen dienten Probanden, die erstmalig im Jugendalter straffällig wurden bzw. keine Kontakte mit der Polizei hatten. Die stratifizierte Alterskohorte bestand aus N=256 Personen mit einem Durchschnittsalter von 22 Jahren. Mithilfe eines standardisierten Interviews wurden Daten zur Lebensgeschichte, zur Familie sowie zur Ausbildung erhoben, ferner die Intelligenz (WIP), Persönlichkeitsmerkmale (FPI), der wahrgenommene elterliche Erziehungsstil und die polizeilich nicht registrierte Delinquenz vor dem 14. Lebensjahr. Über Strafregisterauszüge wurde die legale Entwicklung aller Probanden bis zum Jahre 1996 verfolgt.
Unter Anwendung logistischer Regressionsanalysen konnte die polizeiliche Registrierung im Kindesalter nur bei Wiederholungstätern prognostiziert werden, desgleichen bei Mehrfachtätern in der Adoleszenz und bei chronischen Straftätern. Als prognostisch wirksam erwiesen sich vor allem psychosoziale Risikofaktoren und Persönlichkeitsvariablen.
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