Tat-Ausgleich für Kinder im Alter von 12 und 13 Jahren.
Oliver Jacob
Integrationshilfe EJF gAG
Im Tat-Ausgleich vermitteln professionelle Konfliktvermittler bei Auseinandersetzungen, die über „normale Alltagskonflikte“ hinausgehen, zwischen 12 und 13 jährigen Kindern und der geschädigten Person. Dazu zählen heftige Streitigkeiten und körperliche Auseinandersetzungen zwischen Kindern untereinander oder zwischen Kindern und Erwachsenen, Bedrohungen, Schikanen oder Mobbing sowie räuberische Erpressung.
Das Projekt wird in Anlehnung an die Standards eines Täter- Opfer- Ausgleichs unter Berücksichtigung der pädagogischen Anforderungen und altersbedingten Besonderheiten von Kindern durchgeführt.
Eine Konfliktschlichtung im Projekt „Tat-Ausgleich“ kann vom Jugendamt, anderen Fachkräften wie Lehrern und Erziehern oder auch von den Eltern angeregt werden. Zunächst werden alle am Konflikt Beteiligten zu getrennten Gesprächen eingeladen. Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, findet ein gemeinsames Ausgleichsgespräch statt, das eine befriedigende Konfliktlösung zum Ziel hat. Über Entschuldigungen hinaus können auch kindgerechte Vereinbarungen über eine symbolische oder materielle Wiedergutmachung getroffen werden.
Ziel des „Tat-Ausgleichs“ ist es, dass sich die Kinder mit ihrer Tat und den Folgen für die Geschädigten bewusst auseinandersetzen und lernen, Verantwortung zu übernehmen. Konflikte beinhalten auch die Chance zu einer positiven Veränderung.
Das Projekt wird in Anlehnung an die Standards eines Täter- Opfer- Ausgleichs unter Berücksichtigung der pädagogischen Anforderungen und altersbedingten Besonderheiten von Kindern durchgeführt.
Eine Konfliktschlichtung im Projekt „Tat-Ausgleich“ kann vom Jugendamt, anderen Fachkräften wie Lehrern und Erziehern oder auch von den Eltern angeregt werden. Zunächst werden alle am Konflikt Beteiligten zu getrennten Gesprächen eingeladen. Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, findet ein gemeinsames Ausgleichsgespräch statt, das eine befriedigende Konfliktlösung zum Ziel hat. Über Entschuldigungen hinaus können auch kindgerechte Vereinbarungen über eine symbolische oder materielle Wiedergutmachung getroffen werden.
Ziel des „Tat-Ausgleichs“ ist es, dass sich die Kinder mit ihrer Tat und den Folgen für die Geschädigten bewusst auseinandersetzen und lernen, Verantwortung zu übernehmen. Konflikte beinhalten auch die Chance zu einer positiven Veränderung.