Was haben "Schulschwänzer" im Arrest verloren?
Joachim Wallner
Brücke München
Schulversäumnisse sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden. Wenn diese nicht bezahlt werden, kann das Amtsgericht nach §§ 98, 104 Abs.1 Nr. 3 OwiG erzieherische Maßnahmen anordnen; in der Regel sind dies Arbeitsstunden. Werden diese nicht abgeleistet und auch die Geldbuße nicht bezahlt, kann ein Arrest bis zu einer Woche verhängt werden. Diese Jugendlichen lediglich zu ihren Arbeitsstunden einzuteilen oder in den Arrest zu stecken, erscheint vor dem Hintergrund des Sinns und Zwecks der Schulpflicht als nicht folgerichtig. Gerade junge Menschen, die keine Orientierung hinsichtlich ihrer schulischen/beruflichen Zukunft haben, werden alleine durch das Ableisten der Arbeitsstunden oder das Absitzen des Arrestes sicher nicht hinsichtlich der Entwicklung einer Perspektive für Ausbildung/Beruf unterstützt. Da wir aber wissen, dass Bildung der Zugang zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist, muss hier angesetzt werden. Ebenso zeigen neuere Untersuchungen, dass gerade bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund und problematischer sozialer Herkunft der Übergang von Schule in Ausbildung/Arbeit ein sehr risikoreicher ist, der von vielen alleine nicht geschafft wird. Von der BRÜCKE MÜNCHEN entwickelte individuelle Lösungsansätze wirken hier für die jungen Menschen hinsichtlich ihrer schulischer/beruflichen Zukunft unterstützend.