Elektronische Aufenthaltsüberwachung in Europa – kriminalpräventive Alternativen?
Silke Eilzer
Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Heinz-Peter Mair
Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung wird in Europa als strafrechtliche Sanktionsform in sehr unterschiedlicher Art und Weise eingesetzt. Einige Länder nutzen sie als Ersatz von Freiheitsstrafen, anderen dient sie zur Vermeidung von Untersuchungshaft oder als Alternative zu Freiheitsstrafe und Geldstrafe. Vielfach wird hier die elektronische Aufenthaltsüberwachung als Hilfsmittel zur Resozialisierung verstanden, mit dem durch die Kombination von sozialpädagogischer Betreuung und technischer Überwachung ein positiver Einfluss auf die Lebensführung genommen und eine erneute Straffälligkeit vermieden werden soll. Aber auch im Bereich der GPS-gestützten Überwachung gefährlicher Straftäter und von Kontaktverboten gerade bei häuslicher Gewalt gewinnt das Instrument zunehmend an Bedeutung. Diese Einsatzmöglichkeiten sollen unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem europäischen Ausland einer ersten Bewertung in kriminalpräventiver Hinsicht unterzogen werden.
Auszug aus dem Buch (Deutsch, PDF) |