Städtebauliche Kriminalprävention
Dr. Marie-Luis Wallraven-Lindl
Landeshauptstadt München
Alle planerischen Entscheidungen können Einfluss auf das Angstempfinden der Bürgerinnen und Bürger haben – im positiven, wie im negativen Sinne. Kriminalitätsangst besteht nicht, sie entsteht. Sie ist wandel- und beeinflussbar und damit von unmittelbarer Bedeutung für das planerische Handeln. Die Stadtplanung hat die Möglichkeiten, das Sicherheitsgefühl der Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner positiv zu beeinflussen und Angsträume zu vermeiden.
Städtebauliche Kriminalprävention kann allerdings nur ein Baustein im Bündel möglicher Präventionsmaßnahmen sein, jedoch handelt es sich um einen wichtigen Baustein für die allgemeine Lebensqualität, das Sozialleben und die Nutzung und die Aneignung des öffentlichen Raums.
Der Beitrag befasst sich mit der Entwicklung der Kriminalprävention im Städtebau, ihrer Verankerung im Baugesetzbuch, den in Frage kommenden Maßnahmen und es wird dargestellt, wie sich die Münchner Stadtplanung des Themas annimmt.
Städtebauliche Kriminalprävention kann allerdings nur ein Baustein im Bündel möglicher Präventionsmaßnahmen sein, jedoch handelt es sich um einen wichtigen Baustein für die allgemeine Lebensqualität, das Sozialleben und die Nutzung und die Aneignung des öffentlichen Raums.
Der Beitrag befasst sich mit der Entwicklung der Kriminalprävention im Städtebau, ihrer Verankerung im Baugesetzbuch, den in Frage kommenden Maßnahmen und es wird dargestellt, wie sich die Münchner Stadtplanung des Themas annimmt.
Auszug aus dem Buch (Deutsch, PDF) |