Facetten des Bevölkerungsschutzes – nicht polizeiliche Sicherheitsinteressen von Bürgerinnen und Bürgern
Norbert Seitz
Bundesministerium des Innern
Das Thema des 17. DPT „Sicher leben in Stadt und Land“ öffnet den Blick für Sicherheitsaspekte, die im städtischen, kommunalen Kontext über Belange der Kriminalprävention hinausreichen. Sicher leben in Stadt und Land legt die Frage nach Sicherheitsinteressen auch im Zusammenhang mit Naturereignissen nahe, mit von Menschen verantworteten Katastrophen, mit Unglücksfällen nuklearer, biologischer oder chemischer Natur, mit Feuer und Hochwasser, dem Katastrophenbild von Bürgerinnen und Bürgern nächstliegende Geschehen.
In diesem Kontext sind ebenfalls und vor allem Bürgerinnen und Bürger gefordert, Sicherheit im Sinne von Bevölkerungsschutz mitzugestalten und aktiv beizutragen, Katastrophen und Unglücksereignisse möglichst zu verhindern. Dies kann präventiv geschehen oder dadurch, im Ereignis- bzw. Schadensfalle alles zu tun, um das Schadensausmaß zu begrenzen und Opfern möglichst schnell wie wirkungsvoll zu helfen. Bevölkerungsschutzrelevante Geschehen betreffen Verantwortungsbereiche nicht polizeilicher Gefahrenabwehr als staatliche Pflichtaufgabe, damit auch Kommunen, Städte und Landkreise. Anders als klassische polizeiliche ist nicht polizeiliche Gefahrenabwehr in Deutschland vor allem ehrenamtlich organisiert, von bürgerlicher Mitwirkungsbereitschaft und entsprechender Verantwortungsübernahme abhängig. Etwa 1,8 Millionen Menschen engagieren sich in diesem Sinne und stehen bei Unglücksfällen und Katastrophen jeglicher Art mit ihrer Qualifikation und Hilfsbereitschaft zur Verfügung.
Die demografische Entwicklung, veränderte Lebensentwürfe, Bildungs- und Freizeitorientierungen stellen aktuell eine besondere Herausforderung dar, die im Vortrag aufgegriffen und mit Entwicklungsperspektiven dargestellt werden sollen. Daneben das gemeinsame Erfordernis der Entwicklung von Bürgerverantwortung und Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung unseres demokratischen Gemeinwesens; eine unverzichtbare Voraussetzung ebenfalls für gelingende Kriminalprävention, für sicheres Leben in Stadt und Land.
In diesem Kontext sind ebenfalls und vor allem Bürgerinnen und Bürger gefordert, Sicherheit im Sinne von Bevölkerungsschutz mitzugestalten und aktiv beizutragen, Katastrophen und Unglücksereignisse möglichst zu verhindern. Dies kann präventiv geschehen oder dadurch, im Ereignis- bzw. Schadensfalle alles zu tun, um das Schadensausmaß zu begrenzen und Opfern möglichst schnell wie wirkungsvoll zu helfen. Bevölkerungsschutzrelevante Geschehen betreffen Verantwortungsbereiche nicht polizeilicher Gefahrenabwehr als staatliche Pflichtaufgabe, damit auch Kommunen, Städte und Landkreise. Anders als klassische polizeiliche ist nicht polizeiliche Gefahrenabwehr in Deutschland vor allem ehrenamtlich organisiert, von bürgerlicher Mitwirkungsbereitschaft und entsprechender Verantwortungsübernahme abhängig. Etwa 1,8 Millionen Menschen engagieren sich in diesem Sinne und stehen bei Unglücksfällen und Katastrophen jeglicher Art mit ihrer Qualifikation und Hilfsbereitschaft zur Verfügung.
Die demografische Entwicklung, veränderte Lebensentwürfe, Bildungs- und Freizeitorientierungen stellen aktuell eine besondere Herausforderung dar, die im Vortrag aufgegriffen und mit Entwicklungsperspektiven dargestellt werden sollen. Daneben das gemeinsame Erfordernis der Entwicklung von Bürgerverantwortung und Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung unseres demokratischen Gemeinwesens; eine unverzichtbare Voraussetzung ebenfalls für gelingende Kriminalprävention, für sicheres Leben in Stadt und Land.
Auszug aus dem Buch (Deutsch, PDF) |